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Grünschnittarbeiten bis 28. Februar

Die Verbandsgemeinde Wethautal informiert:

 

Die Verbandsgemeinde Wethautal weist darauf hin, dass Grundstückseigentümer in der Pflicht sind, rechtzeitig Grünschnittarbeiten an Bäumen und Hecken entlang der Grundstücksbegrenzung zu erledigen.

 

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist ein Rückschnitt bis zum 28. Februar möglich.


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