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Baumaßnahme Renaturierung Nautschke

Der Unterhaltungsverband "Mittlere Saale - Weiße Elster" informiert:

 

Die Richtlinie (EG) Nr. 2000/60/EG (EG-Wasserrahmenrichtlinie) schreibt für die Mitgliedsländer der Europäischen Union spätestens bis 2027 das Erreichen des guten Zustandes bzw. des guten ökologischen Potenzials für die Gewässer vor. Das Land Sachsen-Anhalt ist nach § 102 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 16. März 2011 (GVBl. LSA S. 492) zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet.

 

Der Unterhaltungsverband Mittlere Saale-Weiße Elster hat in Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeinde Wethautal, dem Umweltamt des Burgenlandkreise, dem Landesverwaltungsamt Halle und dem Gewässerkundlichen Landesdienst des Landes Sachsen-Anhalt in den vergangenen Jahren die vielfältigen Möglichkeiten zum Erreichen eines guten ökologischen Potentials der Nautschke untersucht und verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen.  

 

Für die bauliche Umsetzung vorrangig punktueller Maßnahmen liegt dem UHV die Genehmigung des Landkreises Burgenlandkreis vor. Auf Grundlage dessen und der vorangegangenen Planungen erhielt der UHV einen Fördermittelbescheid für die bauliche Umsetzung. Nach öffentlicher Ausschreibung ging der Auftrag an die Naumburger Bauunion GmbH aus Görschen. Die bauliche Umsetzung erfolgt zwischen Oktober 2022 und März 2023. Folgende Maßnahmen werden umgesetzt: 

 

M4:      Verkürzung der Feldüberfahrt zwischen Kleinwethau und Gieckau

            

M5:      Neubau einer verkürzten durchgängigen Feldüberfahrt bei Gieckau, Entfernung ungenutzter Stauanlage

            

M8.1:   Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit im Bereich des Wehres (Löschwasserentnahmestelle) in der Ortslage Gieckau

 

M8.2:   Rückbau eines Durchlasses einschl. naturnahe Gestaltung der Anschlussbereiche, partielle Aufweitung (M9)

            

M10:    Neubau einer verkürzten durchgängigen Feldüberfahrt im Bereich der Teichmühle Gieckau

            

Die betroffenen Flächeneigentümer und Pächter haben ihre Zustimmung gegeben und wurden über den baldigen Baubeginn separat schriftlich informiert. 

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