Der Burgenlandkreis informiert:
Die Testverordnung wird mit Wirkung zum 8. November 2021 aufgehoben. Das bedeutet die Wiedereinführung der Testpflicht für nicht geimpfte und nicht genesene Personen in folgenden Bereichen:
- außerschulische Bildungsangebote und Angebote von öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen
- Kultureinrichtungen
Dazu gehören Literaturhäuser, Theater (einschließlich Musiktheater), Filmtheater (Kinos), Konzerthäuser sowie Planetarien und Sternwarten. Von der Testpflicht sind Angebote von Museen, Gedenkstätten, Ausstellungshäusern, Bibliotheken, Archive sowie Autokinos ausgenommen. Das ergibt sich direkt aus der Landesverordnung.
- geschlossene Räume von Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
- Stadt- und Naturführungen
- Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen
Hintergrund ist die Infektionslage im Burgenlandkreis. Die 7-Tage-Inzidenz der Hospitalisierungen in Sachsen-Anhalt beträgt jetzt 5,32. Im Burgenlandkreis liegt sie bei 10,14. Dies bedeutet, dass die Belegung der Betten auf den Corona-Stationen unserer Krankenhäuser das Doppelte des Landes beträgt. Die Gesamtinfektionslage bei uns finden Sie hier: https://www.burgenlandkreis.de//de/dashboard-burgenlandkreis.html
Es kommt durch die wieder eingeführten Testpflichten zu einem erhöhten Testaufwand für die Betroffenen und die Testzentren im Landkreis. Auf unserer Corona-Seite sind die aktuell gültigen Teststellen mit den entsprechenden Öffnungszeiten und Kontaktdaten zu finden. In Naumburg, Weißenfels und Zeitz gibt es ausreichend Anlaufstellen, die auch am Wochenende geöffnet haben.
Darüber hinaus ist es auch möglich, sich vor Ort unter Aufsicht selbst zu testen.
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