Der Burgenlandkreis informiert:
Mit Wirkung vom 17.06.2021 tritt die vierzehnte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt in Kraft. Gleichzeitig tritt die
dreizehnte SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung außer Kraft.
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