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Update 21 zur Corona-Krise

Mit Wirkung vom 16.12.2020 tritt die neunte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt in Kraft. Gleichzeitig tritt die achte SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung außer Kraft.


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Neunte Verordnung
20201215112236733.pdf
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