Der Burgenlandkreis informiert:
Aufgrund deutlich ansteigender Infektionszahlen im Burgenlandkreis wurde eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die die Teilnehmerzahl bei Festen, Feiern und Veranstaltungen deutlich herabsetzt.
Die Einschränkungen betreffen nur die Regelungen in § 2 Abs. 3, Abs. 5, Abs. 7 sowie in § 4 Abs. 1 Ziff. 2 der 8. SARS-CoV-2-EindV. Nicht eingeschränkt werden derzeit unter anderem Sportveranstaltungen, bei denen noch eine mögliche Teilnehmerzahl von 500 in Innenräumen unmittelbar aus der 8. SARS-CoV-2-EindV besteht.
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