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Update 14 zur Corona-Krise

Mit Wirkung vom 28.05.2020 tritt die sechste Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt in Kraft. Gleichzeitig tritt die fünfte SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung außer Kraft.


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VO_Sechste_SARS-Co-2-EindämmungsVO.pdf
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