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Update 7 zur Corona-Krise

Mit Wirkung vom 25.03.2020 tritt die zweite Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt in Kraft. Gleichzeitig tritt die SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung vom 17.03.2020 außer Kraft.


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Zweite Verordnung am 25.03.2020
VO_Zweite_SARS-Co-2-EindämmungsVO_final.
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