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Update 3 zur Corona-Krise

Erlass des Sozialministeriums zur Schließung von Beherbergungsstätten in Sachsen-Anhalt und dem Verbot touristischer Reisen in das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt ab Freitag, den 20. März 2020

 

Den Betreibern von Beherbergungsstätten, wie z.B. Hotels, Hotels, Jugendherbergen, etc. sowie gewerblichen und privaten Vermietern von Ferienhäusern, Ferienwohnungen, Ferienzimmern und vergleichbaren Angeboten ist es untersagt Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen.

 

Bereits beherbergte Personen haben ihre Rückreise spätestens bis zum Ablauf des 21. März 2020 anzutreten.

 

Reisen aus touristischem Anlass in das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt sind untersagt.

 

Diese Allgemeinverfügung gilt vorerst bis zum 19.04.2020.

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